Das Urteil hatte vergangene Woche viele schockiert: Sigi Maurer ist schuldig der üblen Nachrede. Die Ex-Abgeordnete der Grünen im österreichischen Parlament muss 4.000 Euro an ihren Kläger für erlittene Kränkung zahlen, außerdem eine Strafe von 150 Tagessätzen a 20 Euro.
Maurer hatte zuvor einen Schritt getan, den nur wenige Frauen tun: Sie hatte obszöne Nachrichten, die sie auf Facebook erhalten hat, öffentlich gemacht. Auf Twitter und Facebook postete sie den Text und benannte auch den Mann, den sie als mutmaßlichen Absender sieht: den Betreiber eines Craft-Beer-Lokals in Wien, an dem Maurer täglich vorbei geht und vor dessen Besuch sie nun andere warnte.
Der Mann sieht sich zu Unrecht beschuldigt. Den Computer in seinem Lokal hätte jeder nutzen können, sagt er. Er verklagte Maurer wegen „Kreditschädigung“ und „übler Nachrede“. Weil Maurer vor Gericht nicht zweifelsfrei nachweisen konnte, dass er der Autor der Nachrichten war, wurde sie vom Richter schuldig gesprochen. Dieser hatte absurderweise bei der Urteilsverkündung noch betont, er sei ebenfalls überzeugt, dass der Kläger lüge, nur könne man ihm das eben nicht nachweisen.
Vom Opfer zur Täterin
Ein Richter, der der Beklagten glaubt und trotzdem gegen sie urteilen muss: Die Situation zeigt, wie absurd die Rechtslage für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt im Netz derzeit ist. Sigi Maurer hatte zuvor erklärt, dass sie lange nachgedacht und sich juristischen Rat geholt habe, bevor sie die Nachricht veröffentlichte. Sie kam dann zu dem Schluss, dass ihr die derzeitige Rechtslage keine andere Möglichkeit ließ, sich zu wehren. Eine Beleidigung liegt in Österreich rechtlich nur dann vor, wenn sie vor Zeugen geschieht – private Nachrichten im Netz erfüllen diese Voraussetzung nicht. Als sexuelle Belästigung oder gefährliche Drohung gilt die Nachricht laut Gesetzestext ebenfalls nicht. Maurer hätte also keine Grundlage für eine Klage gehabt. Stattdessen ging sie an die Öffentlichkeit und wurde daraufhin vom Opfer zur Täterin gemacht.
Maurer akzeptiert das nicht. Sie kündigt an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Und sie nutzt ihre privilegierte Position in der Öffentlichkeit, um auf ein Problem aufmerksam zu machen, das weit über ihren Fall hinausgeht. Gemeinsam mit dem Verein ZARA (Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit) begann sie am Montag eine Spendenaktion für einen „Rechtshilfefonds gegen Hass im Netz“. Binnen 38 Stunden war das Finanzierungsziel von 100.000 Euro erreicht. Das Geld, sagt Maurer auf einer Pressekonferenz, sei nicht nur für ihren Prozess bestimmt, sondern „für alle anderen Betroffenen“, die bereit seien, in einem solchen Fall zu klagen und damit Aussicht auf Erfolg haben.
Bei wem liegt die Beweispflicht?
Es geht darum, einen Präzedenzfall zu schaffen, der zu einer Klärung der Situation beiträgt. Der aktuelle Stand: Eine Frau, die im Netz belästigt wird, also geschlechtsspezifische Gewalt erlebt, trägt die Beweislast. Sie muss zweifelsfrei nachweisen, dass ihr Belästiger der Absender der Nachricht ist – das hat der Richter in diesem Urteil klargemacht. Verhandelt wurde nach dem Mediengesetz, da Twitter als Medium gilt. Maurer hätte, so der Richter, bessere Chancen gehabt, freigesprochen zu werden, wenn sie ihre „journalistische Sorgfaltspflicht“ eingehalten hätte. Eine Frau, die obszön belästigt worden ist, hätte den mutmaßlichen Täter also anschreiben müssen, mit der Bitte, seine Identität zu bestätigen. Wie absurd das in der Praxis aussehen würde, zeigt Maurer seitdem selbst mit Screenshots auf Twitter. Es ist nicht nur eine Zumutung für die betroffene Frau, sondern auch schlicht unrealistisch, auf diesem Weg eine Antwort zu bekommen, wie die Journalistin Ingrid Brodnig in ihrem Blog schreibt.
Was bedeutet dieses Urteil und die Reaktion darauf für Menschen, die im Netz beschimpft, herabgewürdigt und belästigt werden? Eine Frau, die angegriffen wurde, hat sich gewehrt. Anders als viele andere, die dies mit gutem Grund nicht tun, machte sie die Angriffe gegen sich öffentlich und wird damit zum Vorbild. Und sie erfährt dafür eine Welle an Solidarität aus der Gesellschaft. Egal, wie dieser Fall ausgehen wird, ob die nächste Instanz das Urteil kassiert, Sigi Maurer hat damit jetzt schon gewonnen.
